Anschaffung einer mobilen Bühne für Begegnungszentrum wurde von der Sparkassenstiftung Torgau-Oschatz mit 1.700 Euro gefördert.
Leipzig/Beilrode, der 18. Juni 2025. Das Begegnungszentrum der Evangelischen Regionalgemeinde Beilrode-Arzberg ist um einen wichtigen Baustein erweitert worden. Mithilfe einer Förderung durch die Sparkassenstiftung für die Region Torgau-Oschatz in Höhe von 1.700 Euro konnte eine mobile Veranstaltungsbühne beschafft werden. "Das Begegnungszentrum soll ein offener Ort für Menschen aller Altersgruppen und Religionen sein. Mit den vielen hier durchgeführten Veranstaltungen wird ein historisches Denkmal lebendig genutzt und mit vielseitigen Veranstaltungen belebt", sagt Michael Czupalla, Vorstandsvorsitzender der Sparkassenstiftung: "Die mobile Bühne trägt durch flexible Nutzung zu einem reicheren kulturellen Programm bei."
Die neue mobile Bühne wird erstmals zum Sommerfest der Regionalgemeinde am 21. Juni 2025 ab 14.00 Uhr im Begegnungszentrum rund um die Beilroder Heilandskirche zum Einsatz kommen. Hier präsentieren unter anderem Felix Krause mit dem Saxofon Livemusik und die Leipziger "DomBand" um Dominik Gershkovich Soul- und Pop-Balladen für einen hoffentlich lauen Sommerabend. Zukünftig dient die Bühne einer Vielzahl von Veranstaltungen, wie z. Bsp. einem Auftritt der Band "Red Rocks" mit feinstem Rock und Pink Floyd im Gepäck am 16. August 2025 (18.00 Uhr), aber auch Theateraufführungen und Lesungen, die dank der Flexibilität an verschiedenen Orten wie Innenhof, Gemeindesaal oder Freiluftgelände stattfinden können. Außerdem bietet die Bühne bessere Sicht- und Hörbedingungen für Publikum und Darsteller und ist auch wirtschaftlicher als mehrere fest installierte Bühnen bzw. das regelmäßige Leihen von Bühnen.
Kontakt
Evangelische Regionalgemeinde Beilrode-Arzberg
Ernst-Thälmann-Straße 104, 04886 Beilrode
Andreas Albrecht, 0178-4073746, 03421-707148, Pfarramt.beilrode-arzberg@ekmd.de
Änderung der Förderantragsfrist
Über Anträge entscheidet der Stiftungsbeirat ab 2025 einmal im Jahr. Für eine Berücksichtigung sind Förderanträge bis zum 15. September eines jeden Jahres für das Folgejahr einzureichen. Davon abweichend gelten in 2025 übergangsweise die bisherigen Einreichungsfristen 31. Januar für das 1. Halbjahr 2025 oder 31. August für das 2. Halbjahr 2025. Anträge für 2026 müssen bis spätestens 15. September 2025 eingereicht werden. Weitere Informationen zu den Förderprojekten sowie zur Stiftung finden Sie hier.